AKTUELLES
10. Februar 2021 – „Frischer Wind für kommunale Kassen“
WKT Geschäftsführer Thomas Seeger erklärt in der Sonderausgabe TEAG KOMMUNAL, welche Möglichkeiten sich mit dem neuen EEG 2021 für die Beteiligung von Kommunen an Windenergieprojekten ergeben und wie die WKT die Gesetzesänderungen nutzen will.
„Die WKT beabsichtigt von der Kann-Bestimmung im neuen EEG Gebrauch zu machen und die Kommunen vor Ort am Ertrag der Windräder in ihrer Umgebung zu beteiligen. Es ist uns als kommunalem Unternehmen nicht erst seit der neuen EEG-Bestimmung ein Anliegen, dass so viel Wertschöpfung wie möglich in den Gemeinden vor Ort verbleibt. Deshalb haben die Betreibergesellschaften der von uns betriebenen Windparks schon ihren Sitz in den dortigen Kommunen. Dadurch kommt ein maximaler Anteil der Gewerbesteuer den Windkommunen zugute. Die WKT sucht ohnehin bevorzugt Gemeinden, die mit uns gemeinsam eigene Windparks realisieren wollen mit Beteiligung der Bürger, beispielsweise finanziell über vergünstigte Stromprodukte. Wenn eine örtliche Bürgerenergie-genossenschaft vorhanden ist, beteiligen wir diese gerne.“