HÄUFIGE FRAGEN

Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig zur Windenergie gestellt werden.

Über Windenergieanlagen

IMG_5977

Bei Windenergieanlagen gibt es keine festgeschriebene Anlagenhöhe. Diese hängt u.a. von der technischen Entwicklung ab und nimmt stetig zu, weiterhin ist der Standort für die Höhe mit ausschlagebend. Aufgrund dessen, dass mit zunehmender Höhe über dem Boden die Windgeschwindigkeit steigt und folglich größere Strommengen von einer Anlage produziert werden können, sind hohe Anlagen vorteilhaft. Dennoch können sich an Küstenstandorten mit günstigen Windverhältnissen ebenso „kleinere“ Anlagenhöhen wirtschaftlich betreiben lassen. Gängige Anlagentypen verfügen über eine Nabenhöhe (Höhe wo die Gondel sitzt) von ca. 45 Meter bis 160 Meter. Die Gesamthöhe des Windrades ergibt sich aus der Nabenhöhe plus der Länge eines Flügels, dem sogenannten Rotorblatt. Die Flügelblattlänge beträgt bei den neusten Anlagen bis zu 80 Meter, sodass eine Gesamthöhe von bis zu 240 Meter gegeben ist. Zugleich stellen die Maße des Rotorblattes die Breite der Anlage dar.

Sozusagen im Erdgeschoss einer Windkraftanlage befinden sich die Steuerschränke, mit denen die Anlage von unten aus gesteuert werden kann. Weiterhin sind verschiedene elektrische Komponenten (z.B. Transformator, Mittelspannungsschaltanlage) eingebaut, um den „oben“ erzeugten Strom für dessen Weitertransport ins Stromnetz aufzubereiten.
Um hinauf zu gelangen, gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits relativ bequem mit einem Fahrstuhl oder die körperlich anspruchsvollere Variante über eine Steigleiter. Beim Aufstieg gibt es im Turm wenig zu sehen, außer den Stromkabeln, die am Rand bis hoch geführt werden.
Oben angelangt befinden wir uns in der Gondel. An dieser sind die drei Flügel (Rotorblätter) befestigt. In der Gondel ist der Generator, je nach Anlagentyp auch noch ein Getriebe. Außerdem gibt es Motoren mit deren Hilfe sich die Gondel so zum Wind ausrichten kann, um den optimalen Ertrag zu gewinnen.

Mehr Informationen zu aktuellen Windenergieanlagen gibt es auf den folgenden Internetseiten der Anlagenhersteller (z.B. von ENERCON, eno energy, GE Renewable Energy, Nordex SE, Siemens Gamesa, Vestas).

360°-Video der Begehung einer Windenergieanlage

Ein Grund für den Stillstand können Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sein. Sehen Sie zum Beispiel ein senkrecht nach unten stehendes Rotorblatt, so kann es sein, dass sich an dem Blatt gerade ein Servicetechniker abseilt und dieses überprüft.
Zum Schutz von Anwohnern, die von länger andauerndem Schattenwurf auf ihr Wohnhaus bei tiefstehender Sonne betroffen sind, kommt es ebenfalls zu Abschaltungen.
Auch für den Schutz von Vögeln und Fledermäusen werden Anlagen vorübergehend abgeschaltet. Das ist während der Brut- und Ausflugzeiten der Fall.
Weiterhin kann es bei Überlastung des Stromnetzes zur Abschaltung von Anlagen kommen. Durch den zügigen Ausbau der Stromnetze in Deutschland sowie in weiteren europäischen Ländern können diese Stillstandzeiten zukünftig reduziert werden.

Der Austausch von Altanlagen durch Neuanlagen bringt viele Vorteile mit sich. Die Entwicklung der Technologie von Windkraftanlagen schreitet rasant voran. Moderne Windräder weisen höhere Energieerträge auf und können dadurch die Anlagenanzahl an einem Standort verringern. Eine neue Anlage mit 5 Megawatt Leistung, kann z.B. rund sechs Altanlagen mit einer Leistung von 0,8 Megawatt ersetzen. Ein weiterer Vorteil moderner Anlagen sind geringere Umdrehungsgeschwindigkeiten der Rotorblätter. Dadurch strahlen die Anlagen optisch mehr Laufruhe aus. Außerdem werden die neuen Windräder immer geräuschärmer.

Windenergie und Bürgerbeteiligung

Die Möglichkeiten von einem angrenzenden Windpark zu profitieren sind vielfältig. Sowohl für den einzelnen Bürger, als auch für die Gemeinde.

  • für Bürger: Strompreisbonus, Pachteinnahmen, aktive Beteiligung mittels Sparbrief oder langfristiger Anleihe, Mitglied einer Energiegenossenschaft oder Teilhabe an einem Bürgerwindpark als GmbH & Co. KG
  • für Gemeinde: Gewerbesteuereinnahmen, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen
  • für Unternehmen: Auftragsvergabe an ortsansässige Unternehmen